Honorar

Unsere Vergütung mit Honorarrechner

Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung treffen. Im Allgemeinen berechnet sich das Honorar auf Grundlage von Stundensätzen. Ebenso sind Individualvereinbarungen verhandelbar.

Für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen orientiert sich das Honorar an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Das Honorar für eine gutachterliche Stellungnahme (z.B. zu einem anderen Verkehrswertgutachten) kann frei vereinbart werden.

Auch die Honorare für Mietwertgutachten können frei vereinbart werden. Gesetzliche Grundlage bildet in diesen Fällen nicht die HOAI, sondern die §§ 632 ff BGB.

Wird der Sachverständige im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft tätig, so erhält er für die erbrachte Leistung und seinen Aufwand eine Vergütung. Diese bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand sowie den notwendigen Auslagen und Aufwendungen. Gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Unser Service – unverbindliche Honorarberechnung

Um sich besser eine Vorstellung über die Honorarhöhe machen zu können, haben wir für Sie einen unverbindlichen Honorarrechner zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Honorarberechnung nur um einen unverbindlichen Durchschnittswert, auf Grundlage des von Ihnen geschätzten Objektwerts, handelt. Die Berechnung kann natürlich auch nur Standardbewertungen abbilden. Besonderheiten wie z. B. Aufmaß, dingliche Rechte, verschieden Nutzungsarten, unterschiedliche Bewertungszeitpunkte, etc., können hier keine Berücksichtigung finden. Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der vom Sachverständigen ermittelte Wert. Zusätzlich werden Nebenkosten und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, daß sich die nachfolgende Honorarberechnung rein auf die Erstellung von Gutachten bezieht. Überschlägige Verkehrswertermittlungen oder gutachterliche Stellungnahmen können durch Pauschalbeträge zu wesentlich günstigeren Sätzen frei vereinbart werden.


Honorarrechner für die Erstellung von Gutachten:


Für eine auf Ihren Bewertungsfall zutreffende Honorierung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung.